tag:blogger.com,1999:blog-4304045243381740006.post6440514206551974966..comments2024-02-26T14:20:35.923+01:00Comments on Demenzradio: Tiefpass-Filter für 23cm EndstufenTraumperlentaucherhttp://www.blogger.com/profile/00334975952300040728noreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-4304045243381740006.post-59977707954886249752019-06-10T01:22:01.620+02:002019-06-10T01:22:01.620+02:00Der koaxiale Tiefpassfilter ist doch schon erfunde...Der koaxiale Tiefpassfilter ist doch schon erfunden und kommt ohne konzentrierten Elemente aus. Gab es vor etlichen Jahren in sehr massiver Ausführung für 2 m, 70 cm und 23 cm auf den Afu-Flohmärkten günstig von einem PA0er. Leistungsbegrenzung nur durch die verwendeten N-Dosen, könnte man auch auf 7/16 umrüsten. Die praktische Ausführung ist so, dass für die äquivalenten Cs sehr niederohmige Leitungsabschnitte mit dünwandigen PTFE-Hülsen (Teflon-Dichtband aus der Klempnerabteilung ist wohl geeignet) in ein Rohr eingepasst werden. Die Ls werden aus hochohmigen Leitungsstücken mit Luftdielektrikum gebildet. Procom hat sowas im Programm, aber in schlechter Qualität und überteuert. Das geht besser.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4304045243381740006.post-44662738269483878732019-05-29T11:05:56.620+02:002019-05-29T11:05:56.620+02:00... und natürlich spreche ich hier als Schweizer. ...... und natürlich spreche ich hier als Schweizer. Die BNetzA des Nicht-EU-Landes Schweiz (Bakom) verweist in den Vorschriften für Afu bezüglich der zulässigen Nebenaussendungen auf Dokumente der ITU (Radioreglement) und von ETSI. Das EU-Land Deutschland hingegegen hat eine nationale Regelung, wo bei Frequenzen > 1 GHz eine Dämpfung >=50dBc oder eine Nebenwellenleistung <=-30dBm OK sind. Das finden bestimmt auch die in der Anstalt politisch lustig :-D . 73 de Hansjörg HB9EWHHansjoerghttps://www.blogger.com/profile/08849260089306779185noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4304045243381740006.post-50937695076968499772019-05-28T10:26:37.145+02:002019-05-28T10:26:37.145+02:00"-(43 + 10 x log(PEP)) or -70 dBc whichever i..."-(43 + 10 x log(PEP)) or -70 dBc whichever is higher" steht tatsächlich in der ETSI-Norm. "Whichever is less stringent" im ITU Radioreglement finde ich weniger missverständlich. Um alle Klarheiten zu beseitigen: Ab 500 W PEP sind die -70dBC die weniger strenge, also anwendbare Limite. Und danke für die interessanten GHz-Blogs. Deine Anstalt scheint ein gutes Mikro(wellen)klima zu haben ;-)<br />Hansjoerghttps://www.blogger.com/profile/08849260089306779185noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4304045243381740006.post-79171003377825415752019-05-27T19:37:14.039+02:002019-05-27T19:37:14.039+02:0043 plus 10logPEP oder -70dBc. Es gilt jeweils der ...43 plus 10logPEP oder -70dBc. Es gilt jeweils der höhere Grenzwert. Nein, "whichever is less stringent" heisst es dort.Hansjoerghttps://www.blogger.com/profile/08849260089306779185noreply@blogger.com