Sonntag, 8. März 2020

Radio Hill



Auch hier in der Anstalt haben wir nun einen Think Tank gegründet. Man muss schließlich mit der Zeit gehen. Das Prinzip ist einfach: wir setzen uns alle in einen Tank und denken ganz fest nach.

Kürzlich haben wir über Remote Stationen nachgedacht. Das ist eine feine Sache und das Prinzip ist einfach: wer zuhause keine große Antenne aufstellen kann, tut das einfach anderswo. Vorzugsweise auf einem Hügel. In dem Fall heißt der Hügel dann Radio Hill.
Die Verbindung vom Antennengeschädigten hinauf zum Radio Hill erfolgt nicht etwa über Koaxialkabel, sondern ganz ordinär über das Internet.
Dort oben sind wir ganz ungestört und können uns mit allem eindecken, was das Herz begehrt. Kilowatt Endstufen und Tannenbaumbeams. Kein Tischlifunk (QRP), kein Hamsphere und kein QRM. Der Radio Hill ist von seinem Benutzer von überall her erreichbar: von Zuhause aus der Großstadt, vom Tessin oder den Malediven.

So hört man immer öfter Stationen mit exotischen Rufzeichen im 80m oder gar im 2m Band in Lokalstärke. KH6/HB9$$$ ruft auf 160m, VK7/HB9£££ auf 2m.

Zwar sitzen die Operateure in diesen fiktiven Fällen auf Hawaii und Tasmanien, doch die Stationen, die die Signale in den Aether senden, befinden sich in der Schweiz.

Nach langem Sitzen im Tank - unserer Anstalts-Denkfabrik, haben wir uns gefragt, ob diese Rufzeichen eigentlich korrekt sind. Müssen die Operateure tatsächlich den Landeskenner ihrem Heimatrufzeichen voranstellen, obwohl sie bis zu ihrer Remote Station übers Internet funken?
Ist es nicht vielmehr so, dass das Rufzeichen der Station gilt, von der das Signal ausgestrahlt wird?
Oder machen sich die OM in Hawaii oder Tasmanien Strafbar, wenn sie nicht korrekt über das Internet mit der Schweiz kommunizieren? Oder sind sie nicht vielmehr der Fernmeldeverwaltung unterstellt, in der ihre Station sitzt?

Wir sind ganz konfus und haben deshalb eine Denkpause eingeschaltet.

PS. Der Vater aller Radio Hügel befindet sich hier.

Сопка Радио

1 Kommentar:

  1. Dann mal etwas Input in den Tank: Sinn würde es in solchen Fällen machen, die CEPT-Regeln anzuwenden, schliesslich handelt es sich bei der Nutzung einer Remote-Station durch einen Ausländer um eine vergleichbare Situation, wie wenn jemand mit eigenem Equipment vorübergehend im Ausland qrv wird, man stellt den Landeskenner des Gastlandes voran und verwendet sein eigenes Rufzeichen und das Radio-Monitoring freut sich, wenn im QSO darauf hingewiesen wird, welche Remote im Einsatz ist. Leider wird das nicht von allen Remote-Benützern so gehandhabt und Fairness lässt sich nicht verordnen. Dazu kommt, dass beim heutigen technischen Stand der Remotes praktisch nicht mehr feststellbar ist, ob eine Station fernbedient ist oder nicht. Die geltenden Vorschriften verlangen einfach eine Anmeldung solcher Stationen beim BAKOM, damit die Standorte im Störungsfall bekannt sind und gezielt gesucht werden kann. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass da nicht nur in HB9 manches im Spektrum unterwegs ist, was nicht angemeldet ist.

    73 vom Radiohill-Besitzer Markus, HB9AZT

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