Donnerstag, 12. Dezember 2019
Das Gossensche Gesetz in der Mobiltelefonie
In der Nutzentheorie der Betriebswirtschaftslehre geht man davon aus, dass Nutzen messbar ist. Und lustigerweise geht man dabei auch von der Annahme aus, dass die Menschen beim Konsum immer den größtmöglichen Nutzen wählen. Doch wie alles in der Welt, hat auch der Nutzen seine Grenzen.
Daher spricht man vom Grenznutzen als Mass dafür, wie viel mehr Nutzen eine zusätzlich konsumierte Einheit eines Produkts bringt: In der Regel bringt jede zusätzlich konsumierte Einheit eines Produkts weniger Nutzen, als die vorhergehende, bis schließlich Sättigung eintritt.
Das lässt sich leicht nachvollziehen: Der erste Big Mac stillt den Hunger, sein Nutzen ist goss. Esse ich noch einen zweiten, ist der Zusatznutzen geringer, da ich nach dem ersten keinen großen Hunger mehr verspüre. Beim dritten wird mir schlecht – die Sättigung ist erreicht, der Grenznutzen ist erreicht.
Eigentlich müsste er dann negativ werden, aber Kotzen ist in der Betriebswirtschaftslehre nicht vorgesehen. Ist ja auch keine exakte Wissenschaft wie z.B. Biologie.
Auch die Mobiltelefonie hat sicher ihren Grenznutzen. Und zwar unabhängig davon, welche Metrik man anwendet. Dass die Sättigung mit der Anzahl Mobiltelefone, die man besitzt, rasch erreicht ist, leuchtet ein. Auch mit der Gesprächsdauer oder der Anzahl ausgetauschter Nachrichten wird der Nutzen immer geringer.
Ich vermute, dass das Gossensche Gesetz auch bei der Anzahl App's, die man auf das Smartphone lädt, angewendet werden kann.
Ja, vielleicht ist es auch so, dass man mit dem Schritt von 4G zu 5G dem Grenznutzen bereits näher kommt, als sich die G-Apologeten vorstellen.
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Gossensche Gesetz
Mein Name ist Anton und dies ist das letzte einer Reihe von Blogs, die ich in den vergangenen Jahrzehnten geschrieben habe. Irgendwann kam beim Schreiben immer der Moment, wo ich das Gefühl bekam, es sei Zeit, zu neuen Horizonten aufzubrechen und etwas Neues anzufangen. Das war auch diesmal der Fall – im März 2023.
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